Mobilfunk und Einsprache
Herzlich willkommen
"Ach nein, bei uns wird eine Mobilfunkantenne gebaut!" So reagieren viele Anwohner, wenn sie von neuen Plänen zur Errichtung einer Mobilfunk Basisstation in ihrer Umgebung hören. Häufig tauscht man sich in solchen Situationen mit Bekannten und Nachbarn aus. Rasch macht sich Resignation breit, "weil man eh keine Chance hat". Leider verleitet diese Haltung zur Untätigkeit, obschon häufig mit relativ bescheidenem Aufwand eine Verbesserung der Situation möglich wäre. Der wichtigste Rat lautet: Reichen Sie unbedingt vor Ablauf der Frist Einsprache ein. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird es später viel schwieriger und kostspielig, gegen eine rechtmässig bewilligte Anlage vorzugehen.
Hilfe einholen
Die Standort-Datenblätter, die bei der Baueingabe vorliegen, können verwirrend sein. Falls Sie nicht wissen, wie Sie sich gegen ein Bauvorhaben wehren können, kontaktieren Sie beispielsweise den Verein Schutz vor Strahlung. Adventus-Elektrosmog erstellt in einer Kooperation mit dem Verein Schutz vor Strahlung Kurzbeurteilungen von Standortdatenblättern.
Für umfangreichere Beurteilungen oder die komplette Vorbereitung einer Einsprache nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Da die Einsprachefristen in den meisten Kantonen zwischen 14-30 Tage betragen, ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden.
Mythen und Mobilfunkantennen
- Unterhalb einer Antenne ist man perfekt geschützt (wenn die Antenne z.B. auf einem Dach, Kirchturm steht). Dies ist fast nie der Fall: Obschon die Antenne wegstrahlt, werden die empfohlenen Vorsorgerichtwerte deutlich überschritten.
- In der Wohnung ist man von der Antennenstrahlung geschützt. Dies stimmt recht gut für Häuser aus Eisenbeton, aber Fenster können diesen Schutz zunichte machen. Holzhäuser, ältere Fenster und Leichtbauweise schützen allerdings nicht vor herkömmlicher Funkstrahlung. Bei den Prognoserechnungen wird vom Faktor 1 (d.h. 0 % Abschirmwirkung) ausgegangen.
- Mobilfunkanlagen werden regelmässig geprüft und kontrolliert. Mobilfunkbetreiber müssen sich selber kontrollieren. Werden sie (was selten vorkommt) von externer Seite geprüft, so erfolgt die Kontrollmessung nach vorheriger Anmeldung und in Zusammenarbeit mit dem Mobilfunkbetreiber.
- Solange die Grenzwerte eingehalten werden, ist der Schutz der Gesundheit gewährleistet. Dies ist nachweislich falsch. Das BAFU räumt gesundheitliche Gefahren unterhalb der Anlagegrenzwerte ein. Auf öffentlichem Grund gilt aber nicht der Anlagegrenzwert sondern fast immer der rund 10-fach höhere Immissionsgrenzwert. Mehr dazu hier.
- Wenn von Mobilfunk Gefahr drohen würde, wären wir viel mehr krank. Schauen Sie sich dazu die Entwicklung der Krankheitslast in westlichen Ländern an. Eine deutsche Studie zeigt: Das relative Risiko, Krebs zu entwickeln wird verdreifacht, wenn man in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen wohnt (< 400 m).
Richtig ist hingegen:
- Die Belastung durch eigene Geräte ist viel grösser als diejenige durch Mobilfunkantennen. In den eigenen vier Wänden ist in der Regel die Strahlung durch drahtlose Geräte um ein Vielfaches höher als die von aussen in die Wohnung dringende Strahlung.
- WLAN, Schnurlostelefon und Handy stellen erhebliche Quellen von Elektrosmog dar. Diese können strahlungsarm bis hin zu strahlungsfrei genutzt werden - wir helfen Ihnen dabei!
- Das Mobilfunknetz ist noch nicht fertig ausgebaut - es sollen zahlreiche weitere Antennenstandorte dazukommen.
- Mobilfunkstrahlung belastet nicht nur die menschliche Gesundheit, sondern auch Insekten, Vögel und Pflanzen.